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Coronavirus in Hamburg - der Info-Ticker

Unser Team war nicht betroffen und hielt alle Projektarbeiten auch aus sicheren Homeoffices aufrecht. Hier informierten wir zu der Pandemie-Situation in Hamburg im kurzen Ticker:

Stand: 08.04.2023

Schon in den vergangenen Wochen wurden die Coronavirus-Schutzmaßnahmen nach und nach aufgehoben. Nun liefen die letzten noch geltenden gesetzlichen Regelungen ebenfalls aus.

Stand: 01.02.2023

Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung trat mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Damit endeten in Hamburg die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie die fünftägige Isolationspflicht für mit dem Coronavirus Infizierte ...

Stand: 30.04.2022

Fast alle Einschränkungen der Corona-Eindämmungsverordnung sind aufgehoben. Ab Samstag, 30. April 2022, entfallen auch die Maskenpflicht in Innenräumen sowie die 2Gplus-Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen. Aber: Täglich stecken sich in Hamburg weiterhin viele Menschen mit dem Coronavirus an. Es ist deshalb auch weiterhin Vorsicht geboten. Eine Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung und hilft zu verhindern, dass viele Menschen mit Corona auf eine Intensivstation kommen. Dort wo es räumlich eng ist oder sehr viele Menschen zusammenkommen, hilft das Tragen einer Maske außerdem, das Ansteckungsrisiko deutlich zu senken.  Für vorerkrankte oder nicht geimpfte Personen ist das Tragen einer Maske grundsätzlich empfohlen ...

Stand: 31.03.2022

Nach dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft werden in Hamburg wichtige Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bis Ende April beibehalten. Hierzu gehören die Maskenpflicht in Innenräumen inklusive HVV/ÖPNV und das 2G-Plus-Zugangsmodell für Clubs und Diskotheken.

Stand: 04.03.2022

Der Hamburger Senat hat die Anpassung der Eindämmungsverordnung und damit der Corona-Regeln zum 4. März 2022 vorgenommen. Somit wird der zweite Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt.

Stand: 18.02.2022

Private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen unterliegen keiner Begrenzung mehr. Das Alkoholverkaufsverbot sowie die Sperrstunde in der Gastronomie entfallen. Die neuen Regelungen der Eindämmungsverordnung treten am Sonnabend, 19. Februar 2022, in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in Umsetzung des MPK-Beschlusses bundesweit zum 4. März erfolgen.

Stand: 03.12.2021

 Ab Samstag, 04.12.2021 gilt in Hamburg eine weitere Verschärfung des 2G-Modells im Sinne der MPK-Beschlüsse. Damit gelten strenge Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Zeugnis hierüber verfügen.  Im Einzelhandel, der nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen ist, gilt flächendeckend und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Geschäfte verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten für die Prüfung einzusetzen, z. B. die App CovPassCheck.  Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.

Stand: 29.11.2021

Ab heute gilt in Hamburg eine weitere Verschärfung des 2G-Modells. Die 2G-Regel gilt nun verbindlich für alle Veranstaltungen in Innenräumen; d.h. für körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen) sowie Gastronomie - auch für Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten gilt dann die 2G-Regel! Sehr begrüßenswert: Einige Einrichtungen haben bereits jetzt schon festgelegt, dass man sie nur dann betreten kann, wenn man zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegt („2Gplus“).

Stand: 19.10.2021

Verlängerung der Corona-Eindämmungsverordnung und Ausweitung des 2G-Modells, Regelungen zu Weihnachtsmärkten ! Der Senat in Hamburg hat heute Eckpunkte für die Aktualisierung und Verlängerung der Corona-Verordnung beschlossen. Auch in weiten Bereichen des Einzelhandels darf künftig optional das 2G-Zugangsmodell verwendet werden. Zudem wurden die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Weihnachtsmärkte geschaffen. Künftig ist die Anwendung dieses Zugangsmodells grundsätzlich auch im Einzelhandel sowie im Bereich der Dienstleistungen der Körperpflege und Körperhygiene möglich, also beispielsweise im Friseurhandwerk. 2G-Zugangsmodelle sind jedoch nicht möglich in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung. Dazu zählen der Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Babyfachmärkte, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Zeitungs-/ Zeitschriftenverkauf, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Fahrzeug- und Fahrrad-Reparaturbetriebe ... Diese Verlängerung der Corona-Eindämmungsverordnung tritt am Sonnabend, 23. Oktober 2021, in Kraft.

Stand: 10.06.2021

Das rückläufige Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Rücknahme von Beschränkungen, sodass die Innengastronomie sowie körpernahe Dienstleistungen auch wieder möglich werden.
Schnelle Kontaktnachverfolgung mit und ohne Smartphone ++  Für alle Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone nutzen (oder die ein zu altes Handy besitzen), bietet Hamburg einen kostenlosen Schlüsselanhänger der luca App zur digitalen Kontaktnachverfolgung an. Sie sind in den Kundenzentren der Bezirke erhältlich !

Stand: 22.05.2021

Dank der Konsequenz vom Hamburger Senat ist das Infektionsgeschehen stabil unter dem Inzidenzwert von 100 und damit ist auch die Infektionsdynamik weiterhin rückläufig. Das ermöglicht eine schrittweise Rücknahme von weiteren Beschränkungen:

Stand: 16.04.2021

Die derzeit in Hamburg geltende Eindämmungsverordnung wird bis zum 2. Mai verlängert. Ab dem 23. April gelten neue Regelungen für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Stand: 05.03.2021

 Gemäß der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) werden in Hamburg die im Dezember beschlossenen und verschärften Corona-Regeln wegen der Virus-Mutationen grundsätzlich und bundesweit bis zum 28. März 2021 verlängert. Ab Montag, 8. März 2021 sind aber erste Öffnungschritte beispielsweise für den Einzelhandel möglich.

  • Kontaktbeschränkungen: Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen weiterhin unterbleiben. Sofern erforderlich, sind private Zusammenkünfte möglich von maximal 5 Personen zwischen dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt.
  • Einzelhandel: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit entsprechenden Hygienekonzepten sowie einer Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10qm Verkaufsfläche öffnen. Ab 800qm Verkaufsfläche dürfen pro 20qm eine Kundin bzw. ein Kunde den Laden betreten.
  • Sport: Die Ausübung von Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich.
  • Allgemeine Maskenpflicht: Weiterhin gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen, beim Betreten von geöffneten kulturellen Einrichtungen.
  • Schnelltests: Einmal pro Woche soll den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloser Schnelltest angeboten werden. Das Ergebnis wird in einem Nachweis festgehalten, der dann zur Inanspruchnahme von Leistungen und Einrichtungen berechtigt.
  • Die behutsame Schulöffnung am 15. März soll durch ein Testangebot begleitet werden. Künftig sollen alle Schulbeschäftigten mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit für einen Selbsttest bekommen.
  • Ausblick: Abhängig vom Infektionsgeschehen sind Öffnungsschritte in weiteren Bereichen frühestens zum 22. März 2021 möglich. Dies betrifft Kultureinrichtungen und die Außengastronomie sowie weitere Erleichterungen für den Einzelhandel.
  • Ankündigung der Öffnungsschritte in Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/14941840/2021-03-04-sk-corona-verordnung/
  • Die aktuell geltende Corona-Verordnung findet sich hier:
    https://www.hamburg.de/verordnung

Stand: 12.02.2021

Gemäß der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) werden in Hamburg die im Dezember beschlossenen und verschärften Corona-Regeln wegen der Virus-Mutationen zunächst bis 7. März 2021 fortgesetzt.

  • Friseure dürfen ab 1. März 2021 mit Schutzkonzept wieder öffnen
  • Schulen erteilen bis zu den Hamburger Märzferien (26. Februar 2021) weiterhin Distanzunterricht.
  • KITAs bleiben im erweiterten Notbetrieb
  • Maskenpflicht für medizinische Masken sowie Kontaktbeschränkung auf 1 Person aus einem anderen Haushalt bleiben bestehen.
  • Die neue bereits ab 12.02.2021 geltende Verordnung findet sich hier:
    https://www.hamburg.de/verordnung

Stand: 21.01.2021

Gemäß der letzten Ministerpräsidentenkonferenz werden in Hamburg die im Dezember beschlossenen Corona-Regeln zunächst bis 14. Februar 2021 fortgesetzt und in einigen Bereichen weiter verschärft.

  • KITAs und Schulen bleiben im erweiterten Notbetrieb. "In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden." Welche Masken wie die FFP2, KN95 und OP-Masken darunter fallen, listet die Hamburger Verordnung separat auch auf:
    https://www.hamburg.de/corona-maske/14847194/medizinische-masken/
  • Die neue bereits ab 22.01.2021 geltende Verordnung findet sich hier:
    https://www.hamburg.de/verordnung

Stand: 05.01.2021

Gemäß der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz werden in Hamburg die im Dezember beschlossenen Corona-Regeln zunächst bis Ende Januar 2021 fortgesetzt.

  • Auch die Regeln zu Kitas und Schulen sollen fortgeführt werden: Die Präsenzpflicht in Hamburg bleibt aufgehoben. Soweit wie möglich, ist Distanzunterricht durchzuführen.
  • Private Kontakte werden beschränkt auf nur noch eine weitere nicht im Haushalt lebende Person.
  • Ab einem Inzidenzwert von 200 wird es in Hamburg ebenfalls eine zusätzliche, private Kontakteinschränkung auf 15 km um den eigenen Wohnort geben; ausgenommen triftige Gründe wie die Arbeit.
  • Die neue Überbrückungshilfe 3 mit Einzelfallbegrenzung bis 500.000 € wird der Bund der Wirtschaft kurzfristig noch zur Verfügung stellen.
  • Video-Statement des Ersten Bürgermeisters Dr. Peter Tschentscher zur Verlängerung der Corona-Regeln in Hamburg:
    https://www.hamburg.de/media/14812036/2021-01-05-video-statement/

Stand: 30.10.2020

Der Ministerpräsidentenkonferenz von dieser Woche folgend wird ein "lockdown lite" ab Montag, 02. Npvember 2020 bis voraussichtlich Ende November neu beschlossen. Zwar bleibt der Einzelhandel geöffnet; es gelten die Hygienekonzepte weiter mit weiteren Ergänzungen: Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Kundin bzw. ein Kunde das Geschäft betreten, um dichtes Gedränge zu vermeiden. Friseursalons, Reinigungen und Waschsalons dürfen unter bestimmten Auflagen offen bleiben. Auch Apotheken, Banken, Poststellen, Tankstellen, Handwerksbetriebe und Baumärkte dürfen weiterhin öffnen.

Alle Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken müssen schließen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt zulässig. Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, werden untersagt. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten dürfen nicht mehr öffnen.

Stand: 26.10.2020

Ab sofort gelten weitere Corona-Regeln in Hamburg verbunden mit der eindringlichen Bitte, alle persönlichen Treffen, die nicht nötig sind, zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe von 23:00 - 05:00 Uhr am Folgetag und natürlich gilt nun auch für Feiern die neue Grundregel: maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten!

 Stand: 12.10.2020

Stand: 01.09.2020

Der Hamburger Senat hat eine neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt ab 1. September in Kraft; der Teil 3 der Corona-Verordnung bleibt unverändert gültig; Damit gelten weiterhin allgemeine Hygienevorgaben, Schutzkonzepte, Maskenpflicht und Regeln für Veranstaltungen. Die Einhaltung dieser Grundregeln bleibt die Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist nun auch Teil der Verordnung: In Bus, Bahn und Taxi muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – ansonsten kann die Beförderung verweigert werden. Buffets mit Selbstbedienung sind wieder zulässig. Im Handel entfällt die Regelung, dass pro zehn Quadratmetern Fläche nur eine Person anwesend sein darf!

Stand: 03.08.2020

 Die Schulbehörde präzisiert die Vorgaben für die Schulöffnung nach dem Ende der Sommerferien zum 05.08.2020 und das Alkoholverbot zun Vermeiden des abstandslosen "Cornerns" wird aufrecht erhalten:

Stand: 16.06.2020

 Endlich steht die neue, deutsche Corona-Warn-App vom Robert-Koch-Institut (RKI) zum Download bereit für:

Stand: 10.06.2020

Hamburg lockert zwar weiter die Corona-bedingten Einschränkungen, aber die Kontaktbeschränkungen gelten weiter - insbesondere mit § 9 für Kontakte im Einzelhandel, in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

Stand: 12.05.2020

Hamburg lockert ab morgen schon die Corona-bedingten Einschränkungen, aber die grundlegenden Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Selbst Hotels und Gaststätten können unter Auflagen und Einhaltung der Hygieneregeln wieder öffnen!

Stand: 20.04.2020

Mit der neuen Hamburger Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 20.04.2020 bleibt die Kontaktsperre sowie die die Einhaltung der Abstands- und der Hygiene-Regeln das oberste Gebot und doch dürfen die ersten Läden unter EInhaltung der Vorschriften wieder öffnen!

  • Neue Rechtsverordnung / Allgemeinverfügung in Hamburg zur ersten Öffnung von Geschäften: https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13862636/2020-04-17-rechtsverordnung (nicht mehr aktiv!)
  • Aktueller Corona-Bußgeldkatalog in Hamburg; https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/

Hamburgs Schulen öffnen ihre Türen für erste Unterrichtsangebote. Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen werden ab dem 27. April in der Schule auf ihren Schulabschluss vorbereitet. Ab dem 4. Mai sollen die Klassenstufe 4 der Grundschulen, 6 der Gymnasien sowie die Oberstufen von Stadtteilschule und Gymnasium folgen.

Stand: 17.04.2020

Hamburg hilft dem Sport +++ Zusätzliche Nothilfefonds in Höhe von 5 Millionen Euro stehen bereit. Anträge können ab sofort beim Hamburger Sportbund (HSB) und dem Landessportamt gestellt werden!

++ Gute Ideen für innovatives Engagement gesucht ++ Hamburger Senat verlängert Bewerbungsfrist um den Annemarie-Dose-Preis. Der Preis zeichnet soziale Projekte aus, die sich in herausragender Weise dafür einsetzen, dass sich das Leben benachteiligter Menschen in Hamburg nachhaltig verbessert.

Stand: 11.04.2020

Die historische Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am Karsamstag mahnte zu Geduld und Disziplin verbunden mit dem Dank "... jeder von Ihnen hat Menschenleben gerettet ..." ! Die ganze Osteransprache finden Sie - auch in mehreren Sprachen - hier:

Stand: 02.04.2020

Hamburg führt Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Vorschriften ein, um die Corona-Pandemie einzudämmen: Der Senat hat eine Rechtsverordnung beschlossen, die die bislang erlassenen Allgemeinverfügungen zusammenfasst und Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro vorsieht!

Rücksicht nehmen in Parks und Naturschutzgebieten in Zeiten der CoronaKrise !!

Bezirkliche Wochenmärkte treffen nötige Vorsorge – Abstände zwischen Verkaufsständen vergrößert

Stand: 31.03.2020

Die Stadt Hamburg bekämpft die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit speziellen Hilfen und Förderungen für Unternehmen. Informationen rund um die Hilfen, Kredite und Förderungen inkl. der Soforthilfe des Bundes finden sich auf der Homepage der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) Hamburg

Stand: 30.03.2020

Schulbehörde richtet Corona-Sorgen-Telefon für Eltern und Schüler als Hotline ein: Beratungsstellen der Schulbehörde unterstützen bei Schul- und Erziehungsproblemen !

Stand: 22.03.2020

+++ Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus in Hamburg angekündigt: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Vermeidung von persönlichen Kontakten. Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung leben oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt. Der Betrieb von Gewerben wie Kosmetikstudios, Friseure oder Tattoo-Studios wird untersagt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel heute in der Pressekonferenz

Die neuen, bundesweit beschlossenen Maßnahmen der "Kontaktsperre" finden Sie hier:

Kanzlerin Angela Merkel hat die Bevölkerung zu "Verzicht und Opfern" im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgerufen. Bund und Länder einigten sich darauf, Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit zu verbieten.

Stand: 21.03.2020

+++ Ab sofort bietet die Charité einen Corona-Apptest "CovApp" an:

Stand: 20.03.2020

Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg; hier: Ansammlungsverbot und Schließung von Gaststätten für den Publikumsverkehr sowie den Ausnahmen für die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs:

Pressekonferenz: Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister von Hamburg, verkündet Einschränkungen von öffentlichen Versammlungen:

+++ UKE und Senatorin Fegebank rufen Medizinstudierende zur Mithilfe auf. Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank und Prof. Dr. Dr. Uwe Koch-Gromus, Dekan der Medizinischen Fakultät des UKE, haben heute Studierende der Medizin zur Mithilfe bei der Krankenversorgung am UKE aufgerufen.

+++ Bayern verhängt Ausgangsbeschränkungen +++

Stand: 19.03.2020

Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt

Die Europäische Zentralbank (EZB) will die Wirtschaftlsfolgen der Corona-Pandemie abfedern. Dafür kündigt sie ein Hunderte Milliarden schweres Notkaufprogramm an - mit Spielraum nach oben.

Stand: 18.03.2020

Historisch einmalige TV-Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel, um die derzeitige Corona-Krise endlich ernst zu nehmen, die größte Herausforderung seit dem Weltkrieg gemeinsam anzunehmen und sich jeder persönlich einzuschränken (" #SocialDistancing ) und sein Verhalten sofort zu verändern ( #WIRBLEIBENZUHAUSE ):

Stand: 16.03.2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16.03.2020 "... Ich beginne mit dem, was ausdrücklich nicht geschlossen wird. Das ist mir sehr wichtig. Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollte für die von mir eben genannten Bereiche sogar überlegt werden, ob wir die Sonntagsverkaufsverbote bis auf Weiteres grundsätzlich aussetzen. Eine Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt natürlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet." ! Die Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel finden Sie hier im Wortlaut:

"... wir bringen unsere Überzeugung zum Ausdruck, dass die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie einen gut abgestimmten internationalen Ansatz erfordern, der wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und mit unseren demokratischen Werten sowie einer freien Wirtschaft vereinbar ist ..."!

Stand: 15.03.2020

+++ Corona-Virus & die Wirtschaft in Hamburg +++ Hier findet ihr erste Informationen zur staatlichen Hilfe in Hamburg bzw. auch Fragen und Antworten zu Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zu Geschäften und Wirtschaft:

+++ Video-Ansprache von Bürgermeister Peter Tschentscher zu den besonderen Herausforderungen durch die Pandemie mit dem Corona-Virus in Hamburg und dem Aufruf zu "Gemeinsam gegen Corona"!

Am 15.03.2020 nachmittags hat der Hamburger Senat wie erwartet eine Allgemeinverfügung für das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen!

  • Verbot in der Allgemeinverfügung zum Nachlesen:
    https://www.hamburg.de/contentblob/13721244/478958bdded12fd2f8ebc6769f327079/data/2020-03-15-pdf-allgemeinverfuegung.pdf (nicht mehr aktiv!)
  • Generelle Hinweise zur Regelung der Veranstaltungen in Hamburg und der Untersagung von Veranstaltungen: https://www.hamburg.de/coronavirus/13701520/regelungen-veranstaltungen (nicht mehr aktiv!)

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